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Visumantrag Russland | Muster |
VISUMINFORMATION
1. EINREISEBESTIMMUNGEN
- Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Reisepass und einem Visum, das rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
- An der Grenze werden keine Visa ausgestellt. Ausländer stellen ihre Visumanträge beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Hamburg, falls sie ihren Wohnsitz in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Bremen haben. Für Antragsteller aus Drittländern ist eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland bzw. Meldebescheinigung erforderlich, sonst muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
- Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa) und gilt für einen bestimmten Zeitraum.
- Das Visum berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (ausser Multivisa).
Sehr wichtig!
- Die Bürger der Russischen Föderation reisen nach Russland mit gültigen nationalen Reisepässen.
- Besitzen diese Bürger auch eine andere Staatsangehörigkeit, werden sie von der Russischen Föderation nur als Bürger der Russischen Föderation betrachtet.
- Da es kein entsprechendes Abkommen zwischen Russland und Deutschland gibt, gilt diese Regel für alle, die gleichzeitig die russische und die deutsche Staatsangehörigkeit haben (siehe Art. 6 des Bundesgesetzes der Russischen Föderation vom 31. Mai 2002 № 62-ФЗ «Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation»).
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
Bei der Visumbeantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine bzw. PC ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Dieser kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (einschl. Reisebüro) eingereicht werden. Alle Fragen des Visumantrages sind korrekt und vollständig zu beantworten. Bei amerikanischen Staatsbürgern ist ein gesonderter Visumantrag auszufüllen. Ein Muster des korrekt ausgefüllten Antrages kann hier runtergeladen werden
2. Reisepass im Original (keine Passkopie) bzw. Kinderausweis. Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens eine leere Seite zum Einkleben des Sichtvermerks verfügen.
3. Passbild (1) ca. 3×4 cm mit deutlicher Vorderansicht ohne Brille mit dunklen oder getönten Gläsern und ohne Kopfbedeckung. Mitreisende Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind, sind im Visumantrag jenes Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen wird, entsprechend zu vermerken. Achtung: Lichtbild von Kindern ab 6 Jahren, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, muss in diesem Pass eingetragen sein.
4. Einladung / Reisebestätigung.
2. ARTEN VON VISA
2.1 TOURISTENVISA
Für Touristen ist eine Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben erforderlich:
1. Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine/PC oder typographisch lesbar angegeben;
2. Art des beantragten Visums (ein- oder zweimalig);
3. Staatsangehörigkeit
4. Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. Aufenthalt bis 30 Tage)
5. Persönliche Daten des Touristen (Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Passnummer)
6. Reisezweck (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus etc.);
7. Reiseroute und Aufenthaltsorte (Städte, Hotels, private Adressen)
8. Adresse des Reiseveranstalters und seine Referenz-Nr. (Registration im Außenministerium der Russischen Föderation)
9. Zusätzliche Angaben
10. Stempel, Ausstellungsdatum und Unterschrift des bevollmächtigten Mitarbeiters des russischen Reiseveranstalters.
Weiterhin muss ebenfalls eine Reisebestätigung des deutschen Reisebüros oder Reiseveranstalters (VOUCHER) vorgelegt werden.
- Für Individualreisende mit PKW/Wohnmobil/Motorrad/Yacht und bei Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.g. Reisebestätigung erforderlich. Bei touristischen Gruppenreisen muss eine Gruppenliste zusätzlich beigefügt werden, in der die einzelnen Teilnehmer numeriert mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Paßnummern und Nationalitäten aufgelistet sind.
- Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute, Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen anzugeben. Diese Gruppenliste muss vom russischen Reiseveranstalter mit Ref.-Nr., Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden.
- Reisepässe und Visaanträge werden entsprechend der Gruppenliste jeweils durchnumeriert und in getrennten Stapeln gebunden eingereicht.
- Das zweifache Touristenvisum wird ausländischen Bürgern erteilt, wenn die Reiseunterlagen nachweisen, dass auch in den Nachbarländern ein touristischer Aufenthalt gebucht ist (z.B. Kaliningrad-Lettland-St.-Petersburg oder St.-Petersburg-Helsinki- St.-Petersburg).
- Sollten Zweifel über den wirklichen Reisezweck bzw. die Authentizität der vorgelegten Bestätigung bestehen, ist der russische Reiseveranstalter verpflichtet, auf Forderung des Generalkonsulats hin, Kopien der Reisedokumente vorzulegen, die das touristische Programm in Russland bestätigen (Transfer, Unterkunft, Ausflugsprogramm etc.).
2.2 GESCHÄFTS- UND DIENSTREISEN, KULTUR- UND SCHÜLERAUSTAUSCH
Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kulturaustausch wird zur Visumbeantragung eine vom russischen Migrationsdienst oder Außenministerium ausgestellte förmliche Einladung bzw. ein Ersuchen des russischen Gastgebers benötigt (sieh Art. 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa). Alle Einladungen (außer den im Rahmen des Schüleraustausches) werden bei der Visumbeantragung nur im Original akzeptiert .
2.3. MULTIVISA
Multivisa für mehrmalige Ein- und Ausreisen nach Russland werden nur nach dem Eingang einer Bestätigung vom russischen Aussenministerium ausgestellt. Akzeptabel sind auch förmliche Einladungen des Migrationsdienstes bzw. Ersuchen des russischen Gastgebers (alles im Original).
2.4. TRANSITVISA
Ein Transitvisum kann einmalig (Aufenthalt in Russland bis 5 Tage) oder zweimalig (Aufenthalt in Russland bis 10 Tage) sein. Das Transitvisum wird aufgrund der für die Reise in die Russische Föderation gültigen Fahrkarten und eines gültigen Einreisevisums für das Nachbarland unter Berücksichtigung der Reiseroute ausgestellt.
3. KRANKENVERSICHERUNG
Für ausländische Bürger sowie Staatenlose besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht.
4. VISUMGEBÜHREN
Sämtliche Visa sind erst nach dem Gespräch im Generalkonsulat zu bezahlen, wo ausführliche Informationen über die Höhe und Art der Zahlung zu erhalten sind. Die vorab ohne Zahlschein des Generalkonsulats überwiesenen Beträge können nicht zurückverfolgt und erstatten werden.
5. ZU BEACHTEN
Die Entscheidung über die Visumanträge wird innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente getroffen. Unter Umständen kann diese Frist nach Ermessen des Konsuls verlängert bzw. verkürzt werden. Sprechstunden: Mo.-Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr. Überprüfen Sie die Visa sofort nach dem Erhalt und nicht erst vor der Abreise (Geburtsdatum, Passnummer, Ein- und Ausreisedaten etc.), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Generalkonsulat korrigieren zu lassen. Für die später entdeckten Druckfehler übernimmt das Generalkonsulat keine Haftung. 10. WICHTIG! In Einzelfällen kann auch die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen gefordert werden. Die fehlenden Angaben führen zur Ablehnung des Visumantrags. Die Bearbeitungskosten werden generell nicht zurückerstattet. Die Fälschung der Unterlagen führt zu einem Einreiseverbot nach Russland. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland auch mit dem gültigen Visum verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

